1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 14. Januar 2023 im Verfahren OF.2023.1 aufgehoben und die Sache wird zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an den Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg zurückgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. -7- 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)