1. A. stellte am 9. Januar 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Brugg ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im von ihr am 5. Januar 2023 anhängig gemachten Ehescheidungsverfahren OF.2023.1. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 14. Januar 2023 ab.