1. Mit Eingabe vom 13. Juli 2023 stellte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte Kanton Aargau beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden das Gesuch, A._____ sei zur Nachzahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 4'171.50 zu verpflichten. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden stellte A._____ mit Verfügung vom 19. Juli 2023 das Gesuch zu und setzte ihr eine Frist von zehn Tagen an, um sich lückenlos über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auszuweisen. Diese Verfügung wurde A._____ am 21. Juli 2023 zugestellt.