" 1. Es sei in Gutheissung der Beschwerde der Entscheid des Bezirksgerichts R._____ vom 7. August 2023 aufzuheben. 2. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ im Betrag von CHF 12'000.00 zu beseitigen und im vorgenannten Betrag die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (sowohl des erstinstanzlichen wie auch des Beschwerdeverfahrens) zulasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Die Beklagte erstattete keine Beschwerdeantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: