" 1. Es sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ im Betrag von CHF 12'000.00 zu beseitigen und im vorgenannten Betrag die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin." 2.2. Die Beklagte liess sich nicht vernehmen. 2.3. Mit Entscheid vom 7. August 2023 erkannte das Bezirksgericht R._____, Präsidium des Zivilgerichts: