Die Klägerin focht diese Vereinbarung im Rahmen des Erkenntnisverfahrens vor dem Gericht Y._____ gestützt auf das italienische Insolvenzgesetz an, wobei diese Klage (unbestrittenermassen) als paulianische Anfechtungsklage zu qualifizieren ist (vgl. Beschwerde, N 50; Beschwerdeantwort, N 43). Die Anfechtungsklage gemäss Art. 67 Abs. 1 Ziff. 2 des italienischen Insolvenzgesetzes setzt die Konkurseröffnung über eine Partei voraus und hätte ohne eine solche nicht erhoben werden können.