Selbst wenn die Beklagte also die Zahlung an die H._____ SA hätte nachweisen können, womit die Klägerin von ihrer eigenen Schuld gegenüber der H._____ SA befreit gewesen wäre und ihr diese Summe entsprechend auch von der Beklagten nicht mehr zugestanden hätte, hätte sie gestützt auf das italienische Insolvenzgesetz die entsprechende Zahlung (von der Beklagten an die H._____ SA) angefochten und stattdessen die Zahlung an sich selber verlangt (was zu einer Erhöhung ihrer Kreditoren und ihrer Konkursmasse geführt hätte).