2.3.4. Betreffend das hier massgebliche Bauprojekt "[…]" wurde der Auftrag Nr. XXX vom 29. April 2014 am 29. Juli 2015 angepasst, woraufhin eine Minderung des gesamten fälligen Preises auf EUR 1'001'080.00 erfolgte (Urteil des Gerichts Y._____, S. 3). Die Beklagte machte im Erkenntnisprozess vor dem Gericht Y._____ geltend, der Klägerin insgesamt EUR 1'105’429.09 bezahlt zu haben. Von dieser Summe seien EUR 149'771.80 direkt an die Klägerin und EUR 955'657.29 gestützt auf "die trilateralen Vereinbarungen" mittels Zahlungsanweisung an die H._____ SA geleistet worden.