__ SA in einem einzigen Vorgang beglichen wurden (…)" (Urteil des Gerichts Y._____, S. 7). Als Zwischenergebnis ist folglich zu konstatieren, dass die Beklagte gestützt auf "dreiseitige Verträge" (damit gemeint wohl eine Vereinbarung zwischen der Klägerin, der Beklagten und der H._____ SA) i.S. einer Zahlungsanweisung berechtigt (wenn nicht gar verpflichtet) war, Ausstände welche sie gegenüber der Klägerin hatte, durch Zahlungen an die H._____ SA zu tilgen, da letztere wiederum offene Forderungen gegenüber der Klägerin hatte.