dass die Beklagte die an H._____ SA geleisteten Zahlungen nicht habe nachweisen können (dazu sogleich). Das Gericht Y._____ hätte diese Tatsache (ob eine Zahlung seitens der Beklagten an die H._____ SA erfolgt ist) nicht geprüft, wenn für die Beklagte nicht gestützt auf "dreiseitige Verträge" die Möglichkeit bestanden hätte, befreiende Zahlungen an die H._____ SA (anstatt an die Klägerin) zu erbringen. Entsprechend führte das Gericht Y._____ im Urteil denn auch aus: "(…) wurden von der vertragsgemäss bedienten Firma J._____ aufgrund einer Reihe trilateraler Vereinbarungen zwischen dieser Firma, der Firma K._____ und der Firma H.__