Diese Ausführungen blieben seitens der Klägerin unbestritten bzw. führte sie in ihrer Eingabe vom 10. Juli 2023 (S. 4) vor Vorinstanz selber aus: "Die Beklagte konnte den Beweis der Zahlung an den Sub-Subunternehmer mit befreiender Wirkung im Werkvertragsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht erbringen". Im Erkenntnisprozess vor dem Gericht Y._____ führte die Beklagte aus, dass sie einen Betrag in der Höhe von EUR 149'771.80 direkt an die Klägerin und "den verbleibenden Teil – durch eine auf einer Reihe von trilateralen Vereinbarungen basierende Zahlungsanweisungen" an die H._____ SA bezahlt habe (Urteil des Gerichts Y.___