Die im Erkenntnisverfahren vor dem Gericht Y._____ durch die Klägerin geltend gemachten Forderungen beruhen grundsätzlich auf einer (werk-)vertraglichen Grundlage, womit sie isoliert betrachtet einen zivilrechtlichen Bestand haben. Wie sich dem Urteil des Gerichts Y._____ und insbesondere auch dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag der Klägerin (vgl. Urteil des Gerichts Y._____, S. 4) entnehmen lässt, bestanden zwischen den Parteien "dreiseitige Vereinbarungen", nach welchen die Beklagte berechtigt (wenn nicht gar verpflichtet) gewesen ist, die bestehende Schuld gegenüber der Klägerin mittels einer Zahlung an die H._____ SA zu tilgen.