67 Absatz 2 des Insolvenzgesetzes als widerruflich gilt. Weiterhin auch alle Zahlungen zugunsten der genannten Gesellschaft zu widerrufen, deren tatsächlich erfolgten Durchführung aufgrund von Zahlungsanweisungen durch die in Konkurs geratene Firma sie nachweisen kann, unter der - 10 - Bedingung, dass diese Zahlungen innerhalb von sechs Monaten nach der Insolvenzanmeldung erfolgt sind. " Anlässlich der Hauptverhandlung stellte die Klägerin unter anderem folgenden modifizierten Antrag (Urteil des Gerichts Y._____, S. 4):