3) Sollte die Firma K._____ nachweisen können, dass sie zugunsten der oben genannten Gesellschaft die Zahlung der in den Rechnungen Nr. 49, 50 und 51 vom Jahr 2015 genannten Beträge in Höhe von insgesamt EUR 605.477,59 geleistet hat, diese dazu zu verurteilen, den oben genannten Betrag an die Insolvenzverwaltung zurückzuerstatten, da dieser gemäss Art. 67 Absatz 2 des Insolvenzgesetzes als widerruflich gilt.