So werden im Kanton Aargau Entscheide über Konkursbegehren etwa durch das Präsidium des Zivilgerichts des jeweiligen Bezirksgerichts gefällt. Gesagtes gilt für das Vorbringen der Klägerin, wonach die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Gerichts Y._____ unterdessen bei der "Ersten zivilrechtlichen Abteilung" des Appellationsgerichts Rom hängig sei (Beschwerdeantwort, N 32). -9-