Es handelt sich lediglich um die Bezeichnung des Gerichts bzw. der entsprechenden Abteilung, wobei diese Bezeichnung nichts über den materiell-rechtlichen Charakter der jeweiligen zu behandelnden Streitsache aussagen muss. Es ist denn auch nicht ungewöhnlich, dass eine "Zivilabteilung" bzw. ein "Zivilgericht" rein konkursrechtliche Streitigkeiten beurteilt. So werden im Kanton Aargau Entscheide über Konkursbegehren etwa durch das Präsidium des Zivilgerichts des jeweiligen Bezirksgerichts gefällt.