iii. verurteilt die beklagte Partei C._____ GmbH, die Kosten des Rechtsstreits des vorliegenden Verfahrens zugunsten der klagenden Partei A._____ S.r.l. zu bezahlen, die es – bzw. für die erwähnten zwei Dritte – in Höhe von EUR 24.096,66 zuzüglich der allgemeinen Kosten, der MWST (wenn fällig) und der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeitrage cpa als Entgelt qualifiziert – zuzüglich EUR 1.737,05 für nicht steuerpflichtige Ausgaben; iv. der Rückstand wird durch entsprechende Kostenanrechnung beglichen."