ii. widerruft und erklärt ausserdem in Bezug auf die Gläubigermasse der klagenden Partei A._____ S.r.l. die in der Vereinbarung von Anfang September 2015 (01./08./09.09.2015) enthaltene freiwillige Aufrechnung und die datio in solutum als wirkungslos und rechtsunwirksam und verurteilt damit die C._____ GmbH, der klagenden Partei A._____ S.r.l. den Gesamtbetrag von EUR 351.583,32 zuzüglich gesetzlicher Zinsen gemäss Art. 1284 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab dem Datum der Antragsstellung bis zur entsprechenden Befriedigung zurückzuerstatten bzw. zu bezahlen;