42 (direkte Klage zur Einforderung von geschuldeten Leistungen) und Art. 67 Abs. 1 Ziff. 2 (Anfechtungsklage) des italienischen Insolvenzgesetzes die Zahlung von EUR 955'657.59 von der Beklagten verlangt. Die Forderung dieser Summe diene der Vergrösserung der Konkursmasse und sei eng mit dem italienischen Konkursverfahren verknüpft. Die Klage stütze sich auf italienisches Insolvenzrecht. Im Weiteren sei die Forderung der Klägerin unter Anwendung der konkursrechtlichen Beweisregeln zugesprochen worden. Ferner wäre das Verfahren vor dem Gericht Y._____ in Bezug auf die Forderung von EUR 955'657.59 ohne das Konkursverfahren betreffend die Klägerin nie angestrengt worden.