Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Urteil der Zivilabteilung des "Tribunale di Y._____" der Republik Italien vom 9. März 2021 wurde die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Zahlungen von EUR 955'657.59 und EUR 351'583.32 zuzüglich gesetzlichem Zins zu bezahlen. Im Weiteren wurde die Beklagte zur Bezahlung der Prozesskosten an die Klägerin verurteilt (EUR 24'096.66 zuzüglich der allgemeinen Kosten, der MWST [wenn fällig] und der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge sowie EUR 1'737.05 für nicht steuerpflichtige Ausgaben). 2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg das Folgende: