Vom 12.05.21 bis 31.12.22: Fr. 2'191.00 Vom 01.01.23 bis 31.12.23: Fr. 2'244.00 Vom 01.01.24 bis 31.08.25: Fr. 2'279.00 Ab 01.09.25: Fr. 1'329.00 6.2. Die Krankenkassen- und Krankheitskosten werden durch die Ehefrau bezahlt, die Kosten für das Generalabonnement sind direkt und ohne Abzug an den festgelegten Unterhaltsbeiträgen durch den Ehemann zu bezahlen.