Dies erscheine aus erzieherischen Gründen nicht angemessen und die Kinder benötigten auch keinen solch hohen Überschussanteil, selbst wenn weiterhin teure Ferien mit ihnen gemacht würden. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Beklagte jeden Monat Fr. 300.00 pro Kind auf ein Fondssparkonto einzahle, welches ihnen später zugutekomme. Aus diesem Grund würden die Überschussanteile der Kinder auf Fr. 1'000.00 pro Kind limitiert (angefochtener Entscheid Erw. 5.6.2).