nem Wortlaut die Eckpunkte für eine Scheidungskonvention hätten festgehalten werden sollen) werde unter dem Titel "nachehelicher Unterhalt" festgestellt, dass die Parteien dies nicht beanspruchten, ebenfalls erwähnt werde wörtlich der Ehegattenunterhalt, weshalb davon auszugehen sei, dass die Parteien weder Ehegattenunterhalt noch einen nachehelichen Unterhalt hätten beanspruchen wollen.