6.2. Die Krankenkassen- und Krankheitskosten werden durch die Ehefrau bezahlt, die Kosten für das Generalabonnement sind direkt und ohne Abzug an den festgelegten Unterhaltsbeiträgen durch den Ehemann zu bezahlen. 6.3. Es wird festgestellt, dass der Ehemann an den Unterhalt von D._____ vom 12. Mai 2022 bis zum Entscheiddatum bereits Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 23'727.00 (11 x Fr. 2'100.00 + 11 x Fr. 57.00) bezahlt hat. 7. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: