a) Solange der Gesuchsgegner in der ehelichen Liegenschaft wohnt: - für die Gesuchstellerin Fr. 1'957.-- - für C._____, geb. tt.mm.2005 Fr. 3'053.-- - für D._____, geb. tt.mm.2007 Fr. 3'249.-- b) Ab Einzug der Gesuchstellerin in die eheliche Liegenschaft: - für die Gesuchstellerin Fr. 1'269.-- - für C._____, geb. tt.mm.2005 Fr. 3'060.-- - für D._____, geb. tt.mm.2007 Fr. 3'251.--