a) Solange der Gesuchsgegner in der ehelichen Liegenschaft wohnt: - für die Gesuchstellerin Fr. 2'453.-- - für C._____, geb. tt.mm.2005 Fr. 3'252.-- - für D._____, geb. tt.mm.2007 Fr. 3'493.-- b) Ab Einzug der Gesuchstellerin in die eheliche Liegenschaft: - für die Gesuchstellerin Fr. 1'845.-- - für C._____, geb. tt.mm.2005 Fr. 3'317.-- - für D._____, geb. tt.mm.2007 Fr. 3'553.--