Der Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren bewilligt und es wird Rechtsanwältin Fabienne Brunner, Wohlen, zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. - 13 - Das Obergericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri vom 10. August 2023 aufgehoben und es wird erkannt: 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 16. Februar 2023) für den Betrag von Fr. 9'900.00 nebst Zins zu 4 % seit 1. März 2023 provisorische Rechtsöffnung erteilt.