3. 3.1. Gegen diesen ihm am 11. August 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 18. August 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " - Zu Punkt 1 Dem Gesuch soll zugestimmt werden / der Rechtsvorschlag xxx sei aufzuheben - Zu Punkt 2 Dem Gesuchsteller A._____ werden weder Verfahrenskosten noch Parteientschädigungen auferlegt. - Zu Punkt 3 Die Entscheidgebühr von CHF 300.—wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. - Das Verfahren vor Obergericht Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin"