3. 3.1. Gegen diesen ihm am 11. August 2023 zugestellten Entscheid erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 17. August 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde, ohne einen konkreten Antrag zu stellen. 3.2. Am 1. September 2023 reichte der Gesuchsteller weitere Unterlagen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: