- zur Sicherstellung des Kindswohls haben die Eltern sämtliche Termine bei dem Beistand des Kindes wahrzunehmen (bisher). 2. Über das weitere Verfahren betreffend die Anfechtung der Vaterschaftsvermutung wird separat entschieden. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen. -4- 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 3'850.00 (inkl. CHF 500.00 für die superprov. Verfügung) werden den Parteien je zur Hälfte mit CHF 1'925.00 auferlegt. 4. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selber."