- die Ergebnisse der Abklärungen sind dem Familiengericht im Scheidungsverfahren (OF.2021.108) mitzuteilen (neu). 5. Gestützt auf Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB wird im Interesse des gemeinsamen Kindes den Parteien folgende Weisungen erteilt: - Gemäss Art. 274 Abs. 1 ZGB haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes, C._____, zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert (bisher);