3.2. 3.2.1. Die elterliche Sorge des Gesuchgegners wird gemäss Art. 308 Abs. 3 ZGB bezüglich sämtlicher medizinischer und schulischer Belange sowie die Erteilung von Reisedokumenten betreffend C._____, geb. tt.mm. 2017, beschränkt. 3.2.2. Die Beistandschaft umfasst neu folgende, vollständig aufgeführte Aufgabenbereiche: - die Gesuchstellerin und den Gesuchgegner in ihrer Sorge um den Sohn mit Rat und Tat zu unterstützen (bisher);