2.3. An der Verhandlung vom 5. Juni 2023 wurden die Parteien befragt. Sie äusserten sich zu Rechtserörterungen und zur Beweiswürdigung. -3- 2.4. Mit Entscheid vom 5. Juni 2023 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts: " 1. In Abänderung des Eheschutzurteils (Entscheid der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Q._____ vom 15. Februar 2021; SF.2020.52) werden die Ziffern 3.2 und 5 wie folgt neu geregelt: