Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen (Kindesschutz) während des Scheidungsverfahrens (OF.2021.108) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin und der Beklagte (beide geboren 1972) sind die verheirateten Eltern des Sohnes C._____ (geboren am tt.mm. 2017). Eine vom Beklagten am 31. August 2020 erhobene Klage betreffend Anfechtung seiner Vaterschaft wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Q._____ vom 4. Juni 2021 abgewiesen. 2. 2.1. Am 2. Februar 2023 beantragte die Klägerin als vorsorgliche Massnahme im Scheidungsverfahren: