Am 10. Januar 2022 reichte der Kläger gegen die Beklagte beim Bezirksgericht Zofingen eine Anerkennungsklage ein (Beschwerdebeilage 7), wobei das Verfahren mit Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 19. Dezember 2022 erledigt wurde (Beschwerdebeilage 8). Gestützt auf diesen Entscheid beantragte der Kläger am 23. Februar 2023 beim Bezirksgericht Zofingen die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung, welche ihm mit Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 26. April 2023 gewährt wurde.