das Fortsetzungsbegehren gestellt. Am 24. Mai 2023 sei der Beklagten die Konkursandrohung zugestellt worden. Daraufhin habe der Kläger am 19. Juni 2023 beim Bezirksgericht Zofingen das Gesuch um Konkurseröffnung eingereicht, welches mit Entscheid vom 7. August 2023 abgewiesen worden sei. Es sei zutreffend, dass das Konkursbegehren 18 Monate und 6 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls an die Beklagte eingereicht worden sei. Ebenfalls zutreffend sei, dass die Frist (zur Einreichung des Konkursbegehrens) während der Dauer des Rechtsöffnungsverfahrens vom 23. Februar 2023 bis am 8. Mai 2023 und damit 75 Tage stillgestanden sei.