Der Kläger habe in diesem Verfahren unter anderem die Beseitigung des Rechtsvorschlags der Beklagten in der Betreibung Nr. aaa im Umfang von Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 16. Mai 2021 beantragt. Dieses Verfahren sei am 19. Dezember 2022 durch das Bezirksgericht Zofingen zufolge eines gerichtlichen Vergleichs abgeschlossen worden. Da sich der Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 19. Dezember 2023 (recte: 19. Dezember 2022) nicht zur Rechtsöffnung geäussert habe und die Beklagte ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sei, habe beim Bezirksgericht Zofingen am 23. Februar 2023 die Rechtsöffnung verlangt werden müssen.