3.2. Der Kläger macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass die Beklagte am 13. Dezember 2021 gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q. vom 10. Dezember 2021 Rechtsvorschlag erhoben habe. Der Zahlungsbefehl mit dem Vermerk des Rechtsvorschlags sei dem Kläger am 14. Dezember 2021 zugestellt worden. Am 10. Januar 2022 habe der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen eine Anerkennungsklage eingereicht. Der Kläger habe in diesem Verfahren unter anderem die Beseitigung des Rechtsvorschlags der Beklagten in der Betreibung Nr. aaa im Umfang von Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 16. Mai 2021 beantragt.