3. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen." 3. 3.1. Der Kläger erhob gegen diesen ihm am 9. August 2023 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 16. August 2023 Beschwerde und beantragte das Folgende: " 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 7. August 2023 im Verfahren SG.2023.77 vollumfänglich aufzuheben. Dementsprechend a. sei das Gesuch um Konkurseröffnung vom 19. Juni 2023 gutzuheissen und b. seien sämtliche Kosten (zzgl. MwSt.) des erstinstanzlichen Verfahrens dem Beschwerdegegner aufzuerlegen. -4-