2. Es sei der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q. (Zahlungsbefehl vom 10. Dezember 2021) im Umfang von CHF 30'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 16. Mai 2021 zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." 1.4. Mit Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 19. Dezember 2022 wurde das Verfahren betreffend die Klage vom 10. Januar 2022 als durch Vereinbarung erledigt abgeschrieben.