Gemäss Steuerrechner des Kantons Aargau (Steuerjahr 2023; Tarif A; kein steuerbares Vermögen) ergibt sich ein monatlicher Steuerbetrag von gerundet Fr. 280.00 (Fr. 3'332.00 / Jahr), welcher nur im geringen Umfang von der vorinstanzlichen berücksichtigten Steuerlast von Fr. 295.00 abweicht. In Anbetracht ihres weiten Ermessen bei Unterhaltsfragen (BGE 134 III 577 E. 4) sowie dem Umstand, dass Steuerlasten in Unterhaltsfragen ohnehin nie exakt berechnet werden können, ist die von der Vorinstanz berücksichtigte Steuerlast daher nicht zu beanstanden.