5.6. 5.6.1. 5.6.1.1. Die Vorinstanz hat dem Beklagten Arbeitswegkosten von Fr. 91.00 für ein SBB-Monatsabonnement angerechnet (angefochtener Entscheid E. 6.7.1.4). Der Beklagte benötige für die Strecke mit dem öffentlichen Verkehr jeweils nur 31 Minuten. Indes habe der Beklagte auch nicht glaubhaft machen können, dass er das Auto für seine Arbeit benötige. Er habe angegeben, er erhalte ein Geschäftsfahrzeug, welches er für seine Arbeitsaufträge nutzen könne. Dass er dieses Geschäftsfahrzeug ab und zu nach - 22 - Hause nehmen und so zusätzliche Kosten einsparen könne, sei vorliegend nicht relevant.