liege unter einer Stunde. Vom Bahnhof her seien es 10 Minuten Fussweg und je nach Zeit fahre auch ein Bus. Gemäss www.sbb.ch bestehe um 23:11 Uhr noch eine Verbindung nach Q._____. Sollte die Klägerin ab Auszug wieder in die Region R._____ ziehen, würde der Arbeitsweg zudem kürzer und günstiger.