2. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden die Obhut über die gemeinsame Tochter (Dispositiv-Ziffer 3), das Besuchsrecht (Dispositiv-Zif- fer 4), die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge an die gemeinsame Tochter (Dispositiv-Ziffer 5.1) sowie die Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen an die Kinderunterhaltsbeiträge (Dispositiv-Ziffer 5.2).