- Fr. 83.00 - Es ist kein Betreuungsunterhalt geschuldet Phase 3: ab 1. November 2023 - Fr. 442.00 - Es ist kein Betreuungsunterhalt geschuldet 5.2 Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner an den Unterhalt von C._____ bereits Fr. 14'094.89 (Stand 31.07.2023) bezahlt hat und er wird berechtigt, diesen Betrag an die Unterhaltszahlungen anzurechnen.