Art. 292 StGB – Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen – lautet wie folgt: Wer der [von einer] zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft. c) Neu Ziff. 5: 5.1 Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt des Kindes C._____ mit Wirkung ab 1. November 2022 monatlich im -6- Voraus zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: Phase 1: Ab 1. November 2022 bis 31. August 2023: