Art. 292 StGB – Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen – lautet wie folgt: Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft. 5. 5.1. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt des Kindes C._____ mit Wirkung ab 1. November 2022 monatlich im Voraus und zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: