2.3. Am 1. Juni 2023 fand eine Verhandlung vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg statt, anlässlich derer der Beklagte seine mit Stellungnahme vom 12. Januar 2023 gestellten Anträge dahingehend ergänzte, dass die Klägerin unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB zu verpflichten sei, das anzuordnende "Kontakt- bzw. Besuchsrecht" einzuhalten. Anlässlich der Verhandlung wurden die Parteien befragt. Ebenso nahmen die Parteien zu den vorgebrachten Noven Stellung und hielten ihre Abschlussplädoyers. -4- 2.4. Mit Entscheid vom 1. Juni 2023 erkannte das Gerichtspräsidium Lenzburg u.a.: " […]