4. Der zivilrechtliche Wohnsitz von C._____ sei an der Adresse der Mutter festzulegen. 5. Es seien folgende Zeiten festzuhalten, an denen C._____ vom Gesuchsgegner betreut wird: a) Jedes erste, zweite, dritte und allenfalls fünfte Wochenende des Monats von Freitagabend 17.30 Uhr bis Sonntagabend 17:30 Uhr. b) Zusätzlich jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ab dem 2. Lebensjahr von C._____ jeden Mittwoch von 17.00 Uhr bis Donnerstagmorgen. c) Vier Wochen während den Ferien des Gesuchsgegners, davon mindestens zwei Wochen am Stück.