- CHF 2'2880.00 / Monat (inkl. Betreuungsunterhalt) ab 1. November 2022 bis 31. März 2023 an den Unterhalt von C._____ - CHF 2'930.00 / Monat (inkl. Betreuungsunterhalt) ab 1. April 2023 an den Unterhalt von C._____ - CHF 0.00 / Monat für die Klägerin persönlich dies je zuzüglich der Kinderzulagen, sofern sie der Beklagte bezieht. […] " 2.2. Mit Stellungnahme vom 12. Januar 2023 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: " […] 3. Die gemeinsame Tochter C._____, geb. tt.mm. 2021, sei unter die alternierende Obhut der Eltern zu stellen. -3-